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Ausbildungsklassen

Durch ein große Auswahl an verschiedensten neuen Fahrzeugen, ist es uns möglich Dir ein breit gefächertes Ausbildungsprogramm anzubieten.

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Klasse B                                                                                     Klasse B96

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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge

der Klassen AM, A1, A2, A, mit:

 

- zulässiger Gesammtmasse max. 3500 Kg

- max. 8 Personen außer dem Fahrer

 

- Anhänger mit zulässiger Gesammtmasse

  max. 750 Kg erlaubt

- Anhänger mit zulässiger Geammtmasse über 750 Kg,

  wenn die zulässige   Gesammtmasse der Fahrzeugkombination

  3500 Kg nicht übersteigt

 

- Einschluss: Klassen AM, L

 

- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren - BF 17

 

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit:

 

- zulssige Gesammtmasse des Anhänges mehr als 750 Kg

- zulässige Gesammtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 Kg,

  aber nicht mehr als 4250 Kg

 

- Theoretische und Praktische Schulung

- Keine Prüfung

- Erteilung mit Schlüsselzahl 96

 

- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren - BF 17

 

Klasse BE                                                                                   Klasse L

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Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit:

 

- zulässige Geammtmasse des Anhängers über 750 Kg aber nicht mehr

  als 3500 Kg

- Praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich

- keine Theorieprüfung

 

- Vorbesitz Klasse B

 

- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren - BF 17

Zugmaschine

 

- für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke

- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 Km/h

- mit Anhängern darf nicht schneller als 25 Km/h gefahren werden

 

- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,

  Staper und andere Flurförderzeuge

 

- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 25 Km/h

- auch mit Anhänger

 

- Mindestalter 16 Jahre

Klasse A                                                                                     Klasse A2

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Krafträder mit:

 

- Hubraum über 50 cm³

- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 50 Km/h

- Leistungsunbeschränkt

 

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

symmetrisch angeordneten Rädern

 

- Leistung über 15 Kw (20PS)

 

 

- Einschluss AM, A1, A2

- Bei mindestens zweijärigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur

  eine praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 

- Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb

- 21 Jahre für Trikes

- 20 Jahre von A2 auf A


 

Krafträder mit:

 

- Leistung max. 35 Kw (48PS)

- Verhältniss Leistung / Gewicht max. 0,2 Kw / Kg

 

- Einschluss AM, A1

- Bei mindestens zweijärigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine

  praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 

- Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A1                                                                                  Klasse AM

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Krafträder mit:

 

- Hubraum: max. 125 cm³

- Leistung max. 11 Kw (15PS)

- Verhältniss Leistung / Gewicht max. 0,1 kW / Kg

- keine Geschwindigkeitsbeschränkung

  auf 80 Km/h für Fahrer unter 18 Jahren

 

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

symmetrisch angeordneten Rädern

 

- Leistung max. 15 Kw (20PS)

 

 

- Einschluss AM

- Bei mindestens zweijärigem Vorbesitz der Klasse A1

  ist nur eine praktische       aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 

- Mindestalter: 16 Jahre

Zweirrädrige kleinkrafträder mit:

 

- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 Km/h

- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren

- bei Elektromotoren max. 4 kW Leistung

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

 

- bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit max. 45 Km/h

- Hubraum 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

- bei Diesel- / Elektromotoren max. 4 kW Leistung

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

 

- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 Km/h

- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

- bei Diesel- / Elektromotoren max. 4 kW Leistung

- Leermasse max 350 Kg

 

- Einschluss: Keine

 

- Mindestalter 16 Jahre

 

Mindestalter  15 Jahre im Rahmen des Modellversuches "AM15" in

Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen !

 

 

 

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