
Ausbildungsklassen
Durch ein große Auswahl an verschiedensten neuen Fahrzeugen, ist es uns möglich Dir ein breit gefächertes Ausbildungsprogramm anzubieten.

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Klasse B Klasse B96


Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge
der Klassen AM, A1, A2, A, mit:
- zulässiger Gesammtmasse max. 3500 Kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger mit zulässiger Gesammtmasse
max. 750 Kg erlaubt
- Anhänger mit zulässiger Geammtmasse über 750 Kg,
wenn die zulässige Gesammtmasse der Fahrzeugkombination
3500 Kg nicht übersteigt
- Einschluss: Klassen AM, L
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren - BF 17
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit:
- zulssige Gesammtmasse des Anhänges mehr als 750 Kg
- zulässige Gesammtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 Kg,
aber nicht mehr als 4250 Kg
- Theoretische und Praktische Schulung
- Keine Prüfung
- Erteilung mit Schlüsselzahl 96
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren - BF 17
Klasse BE Klasse L



Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit:
- zulässige Geammtmasse des Anhängers über 750 Kg aber nicht mehr
als 3500 Kg
- Praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich
- keine Theorieprüfung
- Vorbesitz Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren - BF 17
Zugmaschine
- für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 Km/h
- mit Anhängern darf nicht schneller als 25 Km/h gefahren werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Staper und andere Flurförderzeuge
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 25 Km/h
- auch mit Anhänger
- Mindestalter 16 Jahre
Klasse A Klasse A2




Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 50 Km/h
- Leistungsunbeschränkt
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern
- Leistung über 15 Kw (20PS)
- Einschluss AM, A1, A2
- Bei mindestens zweijärigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur
eine praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
- Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb
- 21 Jahre für Trikes
- 20 Jahre von A2 auf A
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 Kw (48PS)
- Verhältniss Leistung / Gewicht max. 0,2 Kw / Kg
- Einschluss AM, A1
- Bei mindestens zweijärigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine
praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
- Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A1 Klasse AM




Krafträder mit:
- Hubraum: max. 125 cm³
- Leistung max. 11 Kw (15PS)
- Verhältniss Leistung / Gewicht max. 0,1 kW / Kg
- keine Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 80 Km/h für Fahrer unter 18 Jahren
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern
- Leistung max. 15 Kw (20PS)
- Einschluss AM
- Bei mindestens zweijärigem Vorbesitz der Klasse A1
ist nur eine praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
- Mindestalter: 16 Jahre
Zweirrädrige kleinkrafträder mit:
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 Km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- bei Elektromotoren max. 4 kW Leistung
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit max. 45 Km/h
- Hubraum 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- bei Diesel- / Elektromotoren max. 4 kW Leistung
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 Km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- bei Diesel- / Elektromotoren max. 4 kW Leistung
- Leermasse max 350 Kg
- Einschluss: Keine
- Mindestalter 16 Jahre
Mindestalter 15 Jahre im Rahmen des Modellversuches "AM15" in
Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen !