
Aktuelles
Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013
Seit dem 19.01.2013 ist die Gültigkeit von neuausgestellten Führerscheinen auf 15 Jahre begrenzt. Danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, es ist keine neue Prüfung erforderlich.
Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 18.01.2033 umgetauscht werden.
Der neue Stufenführerschein für Motorradfahrer
Nach 2-jährigem Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist es jetzt möglich, nur über eine praktische Prüfung in die nächsthöhere Klasse A2 aufzusteigen.
Gleiches gilt für den Aufstieg von Klasse A2 nach A.
Eine theoretische Ausbildung und Prüfung sowie das Absolvieren von „Besonderen Ausbildungsfahrten“ ist in den genannten Fällen nicht mehr nötig.
Lediglich eine praktische Prüfung muss, nach vorherigem Training auf dem entsprechenden Ausbildungskrad, abgelegt werden.
Die Fahrerlaubnisklasse B96
Bei der Zahl „96“ handelt es sich um eine Schlüsselzahl, die in den Führerschein eingetragen wird.
Die neue Klasse B96 umfasst Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg liegt und das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger) 3500 kg überschreitet, aber maximal 4250 kg beträgt.
Zur Erlangung dieser Klasse ist eine theoretische und praktische Schulung erforderlich. Prüfungen müssen keine abgelegt werden.
Das Modellprojekt „AM mit 15 Jahren"
Seit 01.05.2013 ist es in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich an einem Modellprojekt teilzunehmen,
dass es 15-jährigen Jugendlichen erlaubt die Klasse AM zu erwerben. Damit sollen junge Menschen schrittweise
an den motorisierten Straßenverkehr herangeführt werden. Besonders für Schüler und Auszubildende in
ländlichen Regionen soll der „AM 15“ eine Erleichterung sein.
Der Modellversuch ist zunächst befristet bis 2018 und wird wissenschaftlich begleitet.
Die Teilnahme am Modellversuch erfordert die Zustimmung der Eltern.
Die Fahrerlaubnisklasse B196
Um die Fahrerlaubnissklasse B mit der Schlüsselzahl 196 erwerben zu dürfen, musst man mindestens 25 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.
Nach einer Fahrerschulung, die mindestens 4 Doppelstunden (90 Minuten) theoretischen Unterricht und mindestens 5 Doppelstunden (90 Minuten) parktischen Unterricht umfasst, erhält man ohne besondere Prüfung eine Teilnahmebescheinigung. Legt man diese Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde vor, bekommt man die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eingetragen.
Damit darf man Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125ccm, einer Leistung von maximal 11 kW und einem Verhältnis Leistung / Gewicht von maximal 0,1kW / kg fahren.
Mit der Schlüsselzahl 196 darf man die oben genannten Krafträder nur in Deutschland fahren. Falls man später ein größeres Motorrad fahren will, wird die Fahrerschulung nicht angerechnet.
