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Seminare

Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF

 

Wird ein Kraftfahrer im Rahmen der Probezeit auffällig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an.

Als auffällig gelten ein Verstoß nach Kategorie A bzw. zwei Verstöße nach Kategorie B.

Ziel des Seminars ist, dass sich der Teilnehmer zukünftig risikobewusster im Straßenverkehr verhält, Gefahren rechtzeitiger erkennt sowie sicherer und rücksichtsvoller fährt.

 

Ablauf des Seminars

 

- 4 Gruppensitzungen a‘ 135 min Dauer

- eine Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und 2. Sitzung, durchgeführt in Gruppen

 

Teilnehmerzahl

 

- mindestens 6 Personen

- maximal 12 Personen

 

Dauer des gesamten Seminars

 

- mindestens 2 Wochen

- maximal 4 Wochen

- maximal eine Sitzung pro Tag zulässig

 

Am Ende des Seminars erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. 

 

 

Fahreignungsseminar - FES

 

Kursteilnehmer mit einem Punktestand von bis zu 5 Punkten können bei freiwilliger Teilnahme an einem FES einen Punkt abbauen. Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagigischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme gemäß §4a Absatz 2 StVG.

 

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme hat zum Ziel, die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen. (Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.)

 

Ablauf des Seminars

 

verkehrspädagogische Teimaßnahme:

 

- wird durch die Fahrschule durchgeführt

- 2 Module zu je 90 Minuten

- Modul 2 darf frühestens eine Woche nach Modul 1 begonnen werden

 

 

verkehrspsychologische Teimaßnahme:

 

- wird durch einen Verkehrspsychologen durchgeführt

- 2 Module zu je 75 Minuten

- Modul 2 darf frühestens drei Wochen nach Modul 1 begonnen werden

 

 

Teilnehmerzahl

 

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Kleingruppen von maximal 6 Personen absolviert werden.

 

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