
Seminare
Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF
Wird ein Kraftfahrer im Rahmen der Probezeit auffällig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an.
Als auffällig gelten ein Verstoß nach Kategorie A bzw. zwei Verstöße nach Kategorie B.
Ziel des Seminars ist, dass sich der Teilnehmer zukünftig risikobewusster im Straßenverkehr verhält, Gefahren rechtzeitiger erkennt sowie sicherer und rücksichtsvoller fährt.
Ablauf des Seminars
- 4 Gruppensitzungen a‘ 135 min Dauer
- eine Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und 2. Sitzung, durchgeführt in Gruppen
Teilnehmerzahl
- mindestens 6 Personen
- maximal 12 Personen
Dauer des gesamten Seminars
- mindestens 2 Wochen
- maximal 4 Wochen
- maximal eine Sitzung pro Tag zulässig
Am Ende des Seminars erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.
Fahreignungsseminar - FES
Kursteilnehmer mit einem Punktestand von bis zu 5 Punkten können bei freiwilliger Teilnahme an einem FES einen Punkt abbauen. Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagigischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme gemäß §4a Absatz 2 StVG.
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme hat zum Ziel, die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen. (Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.)
Ablauf des Seminars
verkehrspädagogische Teimaßnahme:
- wird durch die Fahrschule durchgeführt
- 2 Module zu je 90 Minuten
- Modul 2 darf frühestens eine Woche nach Modul 1 begonnen werden
verkehrspsychologische Teimaßnahme:
- wird durch einen Verkehrspsychologen durchgeführt
- 2 Module zu je 75 Minuten
- Modul 2 darf frühestens drei Wochen nach Modul 1 begonnen werden
Teilnehmerzahl
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Kleingruppen von maximal 6 Personen absolviert werden.